Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Allgemeines
1.1 antibeige, Weckmarkt 3, 60311 Frankfurt am Main (nachstehend „antibeige“) verkauft gebrauchte und aufgearbeitete/restaurierte Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände. Diese werden in einem Geschäft in Hamburg und ggf. im Onlineshop unter www.antibeige.de verkauft. Die Produkte können z.T. Patina-Spuren aufweisen, z.B. kleine Dellen, Rostflecken o.ä. Merkmale haben.
1.2 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen antibeige und dem Käufer, sofern für zukünftige Geschäfte nicht abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von antibeige vereinbart werden. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von antibeige in jedem Einzelfall nicht Vertragsbestandteil. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
 
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Waren in unserem Ladengeschäft ist unverbindlich und kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB.
2.2 Falls der Käufer etwas in unserem Ladengeschäft bestellt, gilt dies als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Für alle Aufträge gilt: Lieferungsmöglichkeit vorbehalten.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung/Übergabe der Ware an den Käufer erklärt werden.
 
§ 3 Abholung, Lieferung und Gefahrtragung
3.1 Sofern der Käufer die gekaufte Ware nicht selbst in unserem Geschäft abholen möchte, besteht die Möglichkeit, mit antibeige eine Lieferung der bestellten Ware an eine im Rahmen der Bestellung angegebenen Anschrift im Hamburger Stadtgebiet zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Lieferung der Waren durch antibeige besteht nicht. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.
3.2 Falls antibeige ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von antibeige seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist antibeige dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Dasselbe gilt im Falle einer Leistungshinderung durch höhere Gewalt. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
3.3 Der Käufer kann mit der Abholung der Ware in unserem Geschäft ein Transportunternehmen beauftragen. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr geht in diesem Fall bereits mit der Übergabe der Ware an die zur Durchführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung, sofern vorstehend nichts anderes geregelt ist.
 
§ 4 Fälligkeit und Zahlung
4.1 Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Eine ggf. vereinbarte Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Der Käufer kann durch Zahlung per EC-Karte oder Barzahlung bei Abholung zahlen.
4.2 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.3 Die antibeige durch den unberechtigten Widerruf von Zahlungen per EC-Karte entstandenen Kosten und Gebühren trägt der Käufer. Der Widerruf von Zahlungen ist z.B. dann unberechtigt, wenn eine Abbuchung von dem Konto des Käufers mangels Deckung oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist.
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von antibeige. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, behält sich antibeige das Eigentum an allen Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
5.2 Der kaufmännische Käufer ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn pfleglich zu behandeln.
 
§ 6 Mängelgewährleistung
6.1 Die vertragsgegenständlichen Produkte sind sorgfältig ausgewählte, aber bereits gebrauchte und natürlich gealterte Einzelstücke. Dem Käufer ist bewusst, dass diese Produkte regelmäßig alters- und gebrauchtbedingte Patina-Merkmale (wie beispielsweise Unebenheiten, Rost, Gebrauchsspuren) aufweisen können. Patina-Merkmale sind keine Mängel i.S.d. §§ 434 ff BGB und lösen keine Mängelgewährleistungsansprüche aus.
6.2 Unabhängig davon leistet antibeige für Mängel der Kaufsache, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden sind, nach Wahl des Käufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eigenschaften, die als solche den Gebraucht-Charakter der Waren ausmachen (z.B. alters- und gebrauchtbedingte Patina-Merkmale), sind keine Mängel im gesetzlichen Sinn. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Als fehlgeschlagen gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung z.B. nach zwei erfolglosen Versuchen der Mängelbeseitigung.
6.3 Offensichtliche Mängel sind der antibeige innerhalb von zwei Tagen ab Übergabe der Ware in Textform anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Beweislast hierfür trifft den Käufer.
6.4 Ist der Käufer Unternehmer, ist er – abweichend von Ziffer 6.3 – verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Übergabe auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind antibeige ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen geltend die §§ 377ff. HGB entsprechend.
6.5 Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Käufers ist ausgeschlossen.
 
§ 7 Haftung
7.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von antibeige, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet antibeige nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Die Einschränkungen der Ziffern 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von antibeige, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
§ 8 Datenschutz
antibeige speichert die erhobenen persönlichen Informationen des Käufers zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren. antibeige verwendet diese Informationen zur Abwicklung von Bestellungen, zur Pflege des Käuferkontos des Käufers, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie für die Kommunikation mit dem Käufer hierüber.
 
§ 9 Ergänzender Hinweis gem. § 37 Abs. 2 VSBG
Seit dem 01.02.2017 besteht für sämtliche Unternehmer – ob groß oder klein – die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Kunden/Verbraucher/Mandanten/Klienten, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen. Die Verpflichtung folgt aus § 37 des Gesetzes über die Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Zusammen mit der Information über die Streitbeilegungsstelle hat jeder Unternehmer auch anzugeben:Anschrift und Webseite der zuständigen Streitbeilegungsstelle, sowie darüber zu informieren, ob er als Unternehmer selbst zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle bereit oder möglicherweise sogar verpflichtet ist. Adresse Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.antibeige lehnt die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren allerdings ab und ist dazu auch nicht verpflichtet.
 
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.2 Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – sofern zulässig – das für den Geschäftssitz von antibeige zuständige Gericht.